Die Hausgemeinschaft hat eine Größe von 14 Jugendlichen beiderlei Geschlechts, die sich in einer Gruppe organisieren. Die Gemeinschaft ist mehr in die eigene Versorgung mit eingebunden und lebt analog einer Wohngemeinschaft.

Die Aufenthaltsdauer entspricht der notwendigen Restzeit der Betreuung. Hierbei ist jeweils individuell mit dem zuständigen Jugendamt die Intensität der Betreuung, bis hin zum reinen Wohnen, abzusprechen. Die Zeit in der Stadtwohngruppe kann zwischen wenigen Monaten zur Überprüfung der Stabilität bis zu 2 Jahren (bei entsprechenden Alter und begonnener Lehre) liegen.

kurz:

  • Aufnahmealter: zwischen 14 und 20 Jahren,
  • Kapazität: 14 Plätze (1 Gruppe),
  • Aufenthaltsdauer: 3 Monate bis 2 Jahre
 

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