Die Hausgemeinschaft sollte eine Größe von 12 Bewohnern (2 Gruppen á 6 Jugendlichen) beiderlei Geschlechts nicht überschreiten, um gleichberechtigt den Zugehörigkeits- und Identitätsgedanken leben zu können.

Die Aufenthaltsdauer in der pädagogischen Phase sollte sich nach der persönlichen Reife richten, aber mindestens 12 Monate dauern, da die Jugendlichen diese Zeit brauchen, um eine klare Entscheidung gegen ihr altes Leben (z. B. Suchtstrukturen) und für ein aktiv gestaltetes, von der Einrichtung begleitetes (auch abstinentes) Leben treffen zu können, und um gesunde Beziehungen erleben zu können.

Gerade bei sehr jungen Bewohnern (bis ca. 13 Jahre) ist aber auch an eine längere Aufenthaltsdauer zu denken, da sie je nach Herkunftsgeschichte sehr intensive pädagogische Betreuung (z. B. aufgrund von Verwahrlosungstendenzen) bis hin zu zusätzlichen einzelpädagogischen Einheiten brauchen.

kurz:

Aufnahmealter: zwischen 11 und 17 Jahren,

Kapazität: 12 Plätze (2 Gruppen),

Aufenthaltsdauer: mindestens 12 Monate, bei jüngeren Bewohnern länger.

 

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