Aufnahmevoraussetzung: Als formale Aufnahmevoraussetzung muss eine gültige Kostenzusage vom zuständigen Jugendamt vorliegen. Die Aufnahme erfolgt in der Regel nach Erstellung eines Hilfeplans durch das zuständige Jugendamt. Vor der Aufnahme in unsere Einrichtung sollten unbedingt zusätzliche Nebenkosten wie z. B. Krankenversicherung geregelt sein.
Kontaktaufnahme: Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt. Wird von den verantwortlichen Mitarbeitern eine Unterbringung in unserer Einrichtung für notwendig erachtet, so wird im Rahmen eines Arbeitsgesprächs ein entsprechender Hilfeplan erstellt.
Besichtigung: In einer zweiten Phase kann sich der Jugendliche in der Einrichtung vorstellen bzw. sie besichtigen. Dieser Besuch dient der persönlichen Kontaktaufnahme. Der Jugendliche hat hier die Möglichkeit, einen Teil der Mitarbeiter der Einrichtung kennen zu lernen. Allerdings ist dieser Besuch nicht verpflichtend.
Inhaltliche Voraussetzung sollte eine Entscheidung des Jugendlichen „pro Freedom“ sein. Hierbei ist durchaus auch an eine Entscheidung in Richtung des kleineren Übels zu denken („Therapie statt Strafe“, Verhinderung von Repressalien), aber eine Unterbringung gegen den klar formulierten Willen des Jugendlichen schafft kaum Raum für einen erfolgreichen Beziehungsaufbau.
kurzfristigen Aufnahme: Eine positive Entscheidung durch den Jugendlichen sollte zu einer kurzfristigen Aufnahme führen, da unsere Klientel durch ihre problematische Situation (Pubertät plus Suchtmittelkonsum) häufig sehr ambivalent in ihren Entschlüssen sind. Mit der Dreigliederung unserer Angebote und dem dadurch entstandenen Orientierungshaus ist eine flexible Handhabung möglich.
Abholung: Sollte keine Möglichkeit von Seiten des Jugendlichen, der Eltern oder des zuständigen Jugendamtes bestehen, den Jugendlichen nach Neureichenau zu bringen, so besteht nach Absprache auch die Möglichkeit der Abholung durch einen Mitarbeiter der Einrichtung.
Entgiftung: Ob die Notwendigkeit einer Entgiftung besteht, richtet sich nach der Konsummenge des Jugendlichen und muss im Vorfeld der Aufnahme abgesprochen werden. Gerne stehen hier auch unsere medizinischen Kollegen der Fachklinik Schlehreut für eine Beratung zur Verfügung. Die Entgiftung kann aber nicht in unseren Einrichtungen durchgeführt werden, sondern muss in einem Akut- oder einem Bezirkskrankenhaus stattfinden. Bei Aufnahme wird eine Alkohol- und Drogenkontrolle durchgeführt und der Jugendliche sollte frei von Suchtmitteln sein.
Briefwechsel: Vor der Aufnahme in die Einrichtung bieten wir im Falle einer Wartezeit, d. h. wenn ein Platz nicht unmittelbar frei ist, einen Briefwechsel im Sinne eines vorbereitenden Kontaktes an. Dies dient insbesondere der Motivationsabklärung. Eine schriftliche Bewerbung sollte einen Lebenslauf beinhalten.
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